Am 12. Juni 2026 wird die „Reform“ des gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) praktisch wirksam. Zwar sind viele der nun in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen schon vorher von einzelnen EU-Staaten in unterschiedlicher Härte praktiziert worden, doch nun werden diese in Gesetzesform gegossen. Dadurch dürfte es sehr viel schwieriger werden, vor Gerichte Erfolge gegen menschenverachtende Praktiken zu erzielen. In Zukunft wird auch der solidarische Zugang durch zivilgesellschaftliche Gruppen massiv erschwert. Das heißt Betroffene werden weiter isoliert und müssen allein die Folgen systematischer Abschottung, Freiheitsbeschränkung und Entrechtung erleiden, nicht nur an den Außengrenzen, sondern auch hier im Inneren bei uns. Faktische Lagerhaft und extrem verkürzte Verfahren werden besonders Schutzbedürftige wie Menschen mit besonderen Einschränkungen, traumatisierte und kranke Menschen in gesundheitliche Katastrophen stürzen, ohne dass sie solidarisch aufgefangen werden können. Widerstand, wie wir ihn bei der Bezahlkarte noch möglich machen konnten, wird immer schwieriger, die Kriminalisierung wahrscheinlicher. Weiterlesen
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Van: Die Stadt hinter der Mauer – EU-Abschottungspolitik in der Praxis

Türkei: Die Mauer an der Grenze zum Iran. Foto: © Agentur Mezopotamya
Teil 1
Van ist die östlichste Großstadt der Türkei und liegt ca. 100 km von der iranischen Grenze entfernt. Aufgrund der geographischen Lage ist die Stadt Durchgangsstation für Geflüchtete u.a. aus dem Iran, Afghanistan, Pakistan und Bangladesch. Hier zeigen sich die Auswirkungen des mittlerweile sieben Jahre alten „EU-Türkei-Deals“, der 2021 verlängert wurde. „Mit diesen Mitteln“, so der Europäische Rat, „soll die Unterstützung in den Schwerpunktbereichen Grundbedürfnisse und Bildung, Migrationssteuerung und Grenzkontrolle sowie humanitäre Hilfe fortgesetzt werden.“ (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-migration-policy/eastern-mediterranean-route/). Im letzten Jahr berichteten wir ausführlich darüber, was das konkret für Geflüchtete in der grenznahen Stadt bedeutet. Leider sind mit unserem diesjährigen Besuch in Van keine Verbesserungen der Menschenrechtssituation für Geflüchtete zu verzeichnen. Weiterlesen
„Wir wollen auch die Friedensutopien der Kinder hören“

Diyarbakir, Kinder am Straßenrand, 2017. Foto: IPPNW (Bild bearbeitet)
Der Verein „CocukCa“ für benachteiligte Kinder,
Onlinebesuch in Diyarbakir am 6. April 2021
Vor unserem eigentlichen Gespräch erfahren wir von Serra, dass es am Vortag eine Razzia im Büro des Frauenvereines „Rosa“ gab, sowie parallel die Festnahme von bisher 22 Frauen, die aber nicht Aktivistinnen dieses Vereins gewesen seien. Das entbehre „wie immer aller Logik“. Sigrid berichtet, dass in der deutschen Presse dazu nur von den üblichen Terrorismusvorwürfen die Rede war. Propaganda und staatliche Repression werden hier nicht weiter hinterfragt.
Spenden aus dem Ausland kontrolliert zuerst der Gouverneur
Es ist ein sehr lebendiges Treffen heute mit Sengül, Cihat, Baris und kurz auch Ramazan, den jungen Leuten von „CocukCa“ (Çocuk Çalışmaları Derneği: Facebook-Seite) aus Sur, der von Belagerung 2016 und Zerstörung betroffenen Altstadt von Diyarbakir. Weiterlesen
Ärzt*innen im aufenthaltsrechtlichen Kontext

Abschiebung. Grafik: IPPNW
Grundsätzlich ist es Ziel eines jeden Arztes und einer jeden Ärztin, Menschen mit Belastungen bzw. Erkrankungen zu diagnostizieren, zu beraten und zu behandeln. Dazu gehört auch, in regelmäßigen Abständen den Behandlungsverlauf zu dokumentieren sowie in besonders kritischen sozialrechtlichen Situationen besondere Erkrankungs- bzw. Behandlungsumstände zur attestieren, um entwicklungs- und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu begünstigen und schädigende Umstände, die einer Genesung entgegenwirken, zu begrenzen.
Im aufenthaltsrechtlichen Verfahren ergibt sich jedoch in einer Vielzahl der Fälle ein umgekehrter Ablauf: Bevor sich Menschen mit schwierigen Verfolgungs-, Kriegs- und Fluchtgeschichten im Erstaufnahmekontext soweit stabilisieren konnten, dass sie ihrer psychischen Situation bewusst sind, ihre Behandlungsbedürftigkeit erkannt und sich im ärztlichen Gesundheits- und Versorgungssystem orientiert haben, fordert die derzeit übliche Geschwindigkeit der Asylanhörungen das schnelle Beibringen „aussagefähiger ärztlicher Atteste“. Das bringt Familien, Alleinreisende, aber auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete in die Verlegenheit, als Grund ihres ersten Arztbesuches die Notwendigkeit einer für das Bundesamt gültigen Gesundheitsbescheinigung zu benennen, die als existenzsichernd angesehen wird, und in ihrer Wichtigkeit nachvollziehbarerweise subjektiv erst einmal höher eingeschätzt wird, als eine vorübergehende durch Behandlung erzielte Entlastung von Leid und Schmerz. Weiterlesen