Der Atomwaffenverbotsvertrag ist notwendig, um die Debatte zu diesen Massenvernichtungswaffen zu ändern.
Wichtigster Effekt des Verbots von Atomwaffen ist eine nachhaltige Veränderung der Abrüstungsdebatte. Dies hat sich bereits mit dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV) gezeigt und wird mit weiteren Ratifikationen noch erheblich zunehmen. Insbesondere bei zukünftigen Konferenzen des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) wird die „schweigende Mehrheit“, die keine Atomwaffen hat und Fortschritte bei der Abrüstung einfordert, geschlossener und durchsetzungsfähiger auftreten. Der Druck auf die Nuklearwaffenstaaten wächst, zugesagte Abrüstungsschritte endlich umzusetzen und echte Fortschritte in der nuklearen Abrüstung auszuhandeln.
Ein Umdenken im Hinblick auf Atomwaffen wird zwar nicht über Nacht geschehen, aber es ist auch nicht mehr aufzuhalten. Schon heute haben zwei ehemalige NATO-Generalsekretäre die NATO-Staaten dazu aufgerufen, dem Vertrag beizutreten, und darauf hingewiesen, „…, dass ein Verbot von Atomwaffen durchaus mit einer Mitgliedschaft in der NATO vereinbar ist“.
Rein rechtlich wird der AVV Atomwaffen die Legitimität entziehen. 1996 hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag moniert, dass es noch kein explizites Verbot von Atomwaffen gab. Diese Lücke füllt der AVV und das mit ernst zu nehmenden Konsequenzen.
Ab dem Moment des Inkrafttretens wird der AVV für seine Vertragsstaaten verbindliches Recht und muss durch nationale Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielsweise hat das irische Parlament bereits ein Gesetz verabschiedet, das jegliche unter dem Vertrag verbotene Aktivität unter Strafe stellt. Langfristig ist zu erwarten, dass alle 122 Staaten, die den Vertrag am 7. Juli 2017 in den Vereinten Nationen angenommen haben, auch beitreten werden. Ebenso steigt unter den NATO-Staaten die Unterstützung für einen Beitritt – in zahlreichen Staaten haben die Parlamente die Regierungen beauftragt, die Vereinbarkeit von AVV und NVV zu untersuchen, einzelne Entscheidungsträger*innen haben den Wert des AVV für die Abrüstungsdebatte hervorgehoben und Umfragen in der Bevölkerung zeigen wiederholt, dass Atomwaffen und deren Stationierung in Europa abgelehnt werden.
So wie die meisten Staaten müssen auch die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten das Völkerrecht achten und stärken, das gilt für Handel und Umwelt ebenso, wie für die internationale Sicherheitsordnung. Völkerrecht hat somit Auswirkungen darauf, was international als legitim gelten kann.
Beispiel Testverbot: Leider wurde der 1996 unterzeichnete globale Kernwaffenteststopp-Vertrag (CTBT, Vertrag über ein umfassendes Verbot von Nuklearversuchen) bis heute von einigen Staaten nicht ratifiziert, sodass er nicht in Kraft treten konnte. Dank des AVV gibt es nun erstmals ein umfassendes, rechtsverbindliches Verbot von Atomwaffentests. So unterstützt der AVV die wertvolle Arbeit der CTBTO, der Organisation des Vertrags über ein umfassendes Verbot von Nuklearversuchen, in Wien.
Beispiel Finanzwirtschaft: Kredite für Firmen, die an Wartung und Entwicklung von Atomwaffen und Trägersystemen beteiligt sind, werden untersagt (Artikel 1e). Das hat handfeste Auswirkungen für Banken in Vertragsstaaten. Aber schon heute richten sich etliche Finanzinstitute nach internationalen Ächtungsnormen, noch bevor ihre Staaten beitreten, und schließen Geschäfte mit Atomwaffen-Firmen aus. Divestment hat auch bei den Verboten von Landminen und Streumunition dazu geführt, dass Firmen sich von Unternehmensteilen getrennt oder die Produktion gänzlich eingestellt haben, auch in Staaten, die den Verträgen ferngeblieben sind.
Historisch betrachtet ist es eindeutig, dass sich das Verhalten von Staaten erst ändert, wenn dieses Verhalten klar geächtet wird. Das Inkrafttreten von früheren Abrüstungsverträgen etwa zu Landminen und Streumunition zeigt, dass sich auch das Verhalten von Staaten ändert, die nicht beitreten. Auch hier gab es anfangs allerdings entschiedenen Widerstand, insbesondere aus der NATO – so wie heute beim AVV.
Politisch betrachtet wird der AVV das Tabu gegen Atomwaffen stärken. Insbesondere bei Entscheidungsträger*innen, aber auch Journalist*innen ist das fundamental. So wird das Bewusstsein dafür gestärkt, was die überwältigende Mehrheit der Menschen und Staaten von Atomwaffen und ihrer Androhung hält: Atomwaffen sind international geächtet.
Strategisch wird die nukleare Abschreckung als Konzept zunehmend infrage gestellt. Bisher wird diese sicherheitspolitische Strategie ohne größere Reflexion hingenommen. Die Kosten-Nutzen-Abwägung wird Gegenstand neuer Debatten, so dass die nachweislichen Kosten (permanente Einsatzbereitschaft, daraus resultierende Unfallanfälligkeit, veraltete Infrastruktur, Instabilität der multipolaren Abschreckungsbeziehungen, irrationale Akteure, hohe materielle Kosten, echtes Risiko einer humanitären Katastrophe über den nuklearen Winter bis hin zum Auslöschen der gesamten Zivilisation) den ange-nommenen, aber nicht nachweisbaren Nutzen übersteigen könnten. Schon heute lehnt eine Mehrheit der Bundesbürger*innen nukleare Abschreckung ab.
Im Einklang mit diesen Aspekten steht das Ziel des AVV, die sicherheitspolitische Debatte nicht nur aus Sicht der Atommächte zu führen, sondern auch die Sicherheitsinteressen des Restes der Welt zu betrachten. Die meisten Staaten haben auf Atomwaffen verzichtet, scheinbar ohne sicherheitspolitische Einbußen. Es sind keine nuklearen Erpressungen überliefert.
Der AVV stärkt so das Bewusstsein für die positiven sicherheitspolitischen Effekte eines Verzichts auf Atomwaffen. Mithin ist er ein Mittel, um auch innerhalb von Atomwaffenstaaten und nuklearen Bündnissen die Rolle von Atomwaffen zu reduzieren, auch wenn sie zunächst nicht abgeschafft werden. Bisher haben die nuklear bewaffneten Staaten Rüstungskontrolle und Abrüstung unter sich ausgemacht, was zuletzt zur Auflösung vieler Rüstungskontrollverträge geführt hat. Der AVV ist ein wichtiger Schritt zur Emanzipation der stillen Mehrheit und zur Stärkung des Multilateralismus. Diese Staaten streben nicht nach Atomwaffen, sondern sehen in ihnen eine existenzielle Bedrohung ihrer nationalen Sicherheit.
Der Text ist einer der Beiträge in der IPPNW/ICAN-Publikation “Impulse für ein atomwaffenfreies Deutschland: Nukleare Teilhabe beenden, nukleare Abschreckung delegitimieren”
Xanthe Hall ist Geschäftsführerin der IPPNW Deutschland und Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland. Leo Hoffmann-Axthelm ist Politikwissenschaftler und Gründungsmitglied von ICAN Deutschland.