Anlass für diesen Beitrag war die mehrfache Verschärfung des Asylrechts im letzten halben Jahr, der zunehmend legislativ implementierte Bruch internationalen Rechts in Europa, sowie das Erstarken rechtsnationaler und faschistischer Parteien und Argumentationen in Europa. Dazu kommen eigene Erlebnisse des letzten Jahres. Im Winter bin ich, wie viele tausend andere in viel größerem Maße, den Menschen die in Europa in verschiedenen auf der Flucht sind, mit solidarischer Hilfe begegnet. Freunde von mir haben als sogenannte „Flüchtlinge“ die Grenzen Europas überwunden. Sie wurden dazu gezwungen, weil sie woanders geboren wurden.
Die Würde des Menschen ist nicht relativierbar
Obwohl die Wohlfahrtsverbände, Ärzt*innen-, Menschenrechts- und Anwält*innen-Organisationen sich in detaillierten Stellungnahmen, unter anderem als Sachverständige in Ausschüssen des Deutschen Bundestages, dagegen ausgesprochen haben, wurden seit dem Herbst des letzten Jahres zwei sogenannte Asylpakete beschlossen, die Lösungen in der „Flüchtlingskrise“ bringen sollten. Ein drittes wird zur Zeit entworfen. Es ging darin um beschleunigte Asylverfahren, in denen den betroffenen Menschen ihre verfassungsmäßigen Rechte abgesprochen werden[1], um Abschiebungen kranker Menschen, Aussetzen des Familiennachzugs für Menschen, die nur subsidiären Schutz zugesprochen bekommen, und weitere Einschränkungen des im Grundgesetz festgeschriebenen Rechts auf Asyl.
Seit den 1980er Jahren versuchen die wechselnden Regierungen der Bundesrepublik Deutschland Sozialleistungen für Asylsuchende herabzusenken. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das 1993 eingeführt wurde, gilt für die betroffenen Personen ein Sondergesetz, das ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen regelt. Es dient zur Abschreckung Schutzsuchender durch medizinische Minderversorgung und die Reduktion von Sozialleistungen auf beschränkte Sachleistungen. Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu in einem Urteil vom 18. Juli 2012 fest: „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ [2]. Das Gericht bezeichnete damals vor allem die gegenüber deutschen Staatsangehörigen unbegründet verminderten Geldleistungen, die das AsylbLG vorsah, als verfassungswidrig. Das Gesetz wurde im März 2015 dahin gehend geändert, dass die Geldleistungen an das Niveau des Arbeitslosengeld II angeglichen wurden, welches es aber nicht erreicht. [3]
Noch immer gilt für Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen und Monate bis Jahre auf eine Entscheidung warten und für alle, die mit dem Aufenthaltsstatus der Duldung leben müssen, d.h. deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können, ein Sondergesetz, nachdem sie nur ein Recht auf Sozialleistungen unter dem Existenzminimum und eine unzureichende medizinische Versorgung haben. Hinzu kommt, dass sie in speziellen Einrichtungen zu wohnen verpflichtet sind, der Residenzpflicht unterliegen, also bestimmte Landkreise oder Bundesländer nicht verlassen dürfen und ihnen untersagt ist zu arbeiten oder die Arbeitssuche erschwert wird. Das unlängst beschlossene Integrationsgesetz soll auch Menschen, die nach Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland Asyl erhalten haben, eine Wohnsitzauflage gemacht werden. [4] Die Vereinten Nationen riefen die Bundesrepublik u.a. im Jahr 2011 dazu auf, die Ungleichbehandlung beim Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt aufzuheben.[5]
Sprachliche Abgrenzung legitimiert Ungleichheit
Die Klassifizierung von Menschen anhand der Staatsbürgerschaft, der Religion, der Herkunft, der Farbe ihrer Haut oder der Art des Aufenthaltsstatus, ist eine der Grundbedingungen für gruppenbezogene Gewaltverbrechen. Wir konnten im Laufe der letzten Jahre, gerade des Jahres 2015, sehen wie schnell die Verrohung von statten gehen kann.
Die Bundesregierung unter Angela Merkel schließt Verträge mit autoritär regierten Staaten wie der Türkei, Marokko und Nigeria, in denen offener oder verdeckter Krieg gegen Teile der Bevölkerung geführt wird, mit dem Argument es diene den deutschen Interessen, welches in diesem Fall die Abwehr unerwünschter Menschengruppen ist.[6]
In der europäischen Öffentlichkeit werden wirtschaftspolitische Überlegungen und Menschenrechte gegeneinander abgewogen. Gewalt gegenüber Schutzsuchenden und der Tod tausender Menschen an der europäischen Grenze sind Bestandteile der Gegenwart geworden.
Die Einteilung in ein Wir und ein Sie ist ein Faktor, der diese Verbrechen hervorruft und die Gewöhnung daran erleichtert. Wenn Menschen nicht zum konstruierten Wir gehören, kann die Behandlung nach anderen ethischen und rechtlichen Maßstäben gerechtfertigt werden. Besonders leicht fällt die Konstruktion solcher Gruppen, wenn es sichtbare Unterschiede gibt. Das kann zum Beispiel die Tatsache sein, dass sie in speziellen Unterkünften oder in Zelten leben, dass sie andere Kleidung tragen oder eine andere Hautfarbe haben. Wenn Menschen medizinische Versorgung oder Nahrung verweigert wird, sie durch Gesetze gezwungen werden, auf überfüllte und unsichere Boote zu steigen, weil ihnen legale Einreisewege verboten sind, oder in großen Gruppen in menschenunwürdigen Bedingungen an Grenzen fest sitzen, werden sie entmenschlicht.
Ebendiese Entmenschlichung und sprachliche Unterscheidung mit Worten wie „Flüchtling“, „Flüchtlingsfamilie“, „Flüchtlingsmädchen“ usw. macht es leichter sich an Bilder von ertrunkenen Familien zu gewöhnen. Diese Personen als grundlegend anders, weniger menschlich, zu betrachten, ist ein Schutz vor der Ohnmacht und der Trauer, die das Leid der Mitmenschen hervorruft. Die Unterteilung in Gruppen und eine Argumentation anhand von Vorurteilen dient der Vereinfachung einer chaotischen Realität.
Diese gruppenbezogene Entmenschlichung ist politisch gewollt von Regierungen und nutzt Gesellschaften, zu deren Grundlagen die wirtschaftliche Ungleichheit und der Nationalstaat gehören. Unabhängig davon auf welchem Merkmal Rassismen und Menschenfeindlichkeit beruhen, z.B. der Hautfarbe oder der Religion, werden sie unter anderem genutzt um bestehende politische und ökonomische Herrschaftsverhältnisse zu legitimieren und aufrechtzuerhalten. Durch Ausgrenzung der einen Gruppe soll das Privileg des materiellen Wohlstands der anderen gesichert werden. Nichts anderes geschieht durch das Errichten von Stacheldraht und das Patrouillieren von Militärschiffen und Hubschraubern an den Grenzen.
Es ist eine Beleidigung der viel zitierten Aufklärung, zu akzeptieren, dass Menschen verschiedene Rechte haben, weil sie in verschiedenen Gegenden der Erde geboren wurden. Das klingt selbstverständlich und die Gleichwertigkeit der Menschen wird wörtlich nicht von der Regierung der Großen Koalition in Frage gestellt. Aber ihre Gesetze und ihr Handeln tun es. Und sie stützt sich dabei auf einen vermeintlichen gesellschaftlichen Konsens, der Grenzsicherung und die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit als notwendig erachtet, der Menschen in Deutsche und Ausländer*innen unterteilt um den letzteren ihre Rechte vorzuenthalten.
Grenzen und Ungleichheit überwinden
Unsere Gegenwart, in der viele tausend Menschen in Europa aufgrund von Gesetzen sterben und in Lagern und Gefängnissen erniedrigt werden, macht es für uns notwendig, diesen Konsens aufzubrechen und zu entkräften.
Es beleidigt mich und meine Freunde, dass die amtierenden Regierungen Europas entscheiden, dass ich in einem Flugzeug reisen darf und sie in ein überfülltes Schlauchboot steigen und ihr Leben riskieren müssen um den gleichen Weg zu gehen. Es beleidigt alle, für die die Gleichheit der Menschen unverhandelbar und universell ist, wenn ihnen aufgrund der konstruierten Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen verschiedene Rechte zugesprochen werden.
Es gilt, durch Aufmerksamkeit gegenüber Sprech- und Denkweisen rassistischer Verrohung und Gewalt zuvorzukommen. Und ein Wirtschaftssystem, das das Gefälle des materiellen Wohlstands global verstärkt und eine immer größere Anzahl von Menschen in Unsicherheit und Armut wirft, muss kritisiert und Alternativen zur Konkurrenz zwischen den Staaten und Individuen entwickelt werden um Fluchtursachen zu bekämpfen. Hunderttausende haben im letzten Jahr die entwürdigenden Grenzen vieler Staaten überwunden. Ebenso müssen die Grenzziehungen in der Sprache und zwischen uns Menschen geschobene Identitäten überwunden werden.
[1] anwaltverein.de/de/newsroom/sn-4-16-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-einfuehrung-beschleunigter-asylverfahren-33981
[2] „Die Bundesregierung war in den Jahren 1990 bis 1993 in erster Linie bemüht, die Zahl der nach Deutschland einreisenden Asylbewerber zu begrenzen und die Kosten für ihre Aufnahme und allgemeine Versorgung gering zu halten (vgl. BTDrucks 12/4451, S. 1 und 5). Diese Erwägungen stehen auch hinter den Regelungen zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“,
Quelle: Bundesverfassungsgericht
[3] www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Novelle-2014.html
[4] www.augsburger-allgemeine.de/politik/Integrationsgesetz-Wer-sich-verweigert-wird-sanktioniert-id37481092.html
[5] www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/E.C.12.DEU.CO.5-ENG.doc
[6] ARD: Sendung “Monitor” vom 4. Februar 2016
Felix Ahls ist Medizinstudent und aktiv im Medinetz Düsseldorf.