Seid Menschen!

Einweihung des Mahnmals für die fünf ermordeten Zwangsarbeiterinnen auf dem Friedhof Niederkrüchten.

Am 9. Mai 2026 fand die Enthüllung eines Mahnmals für fünf ermordete sowjetische Zwangsarbeiterinnen auf dem Friedhof Niederkrüchten und die Verlegung von fünf Stolpersteinen statt, die maßgeblich von der Regio-Mönchengladbach-Viersen initiiert wurde. Herbert Hochheimer (IPPNW) hielt eine Rede zu dem Anlass:

Gestern vor 81 Jahren endete mit dem 2. Weltkrieg in Europa auch die Terrorherrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland. Nach mehr als 81 Jahren gibt es kaum noch direkte Erinnerungen von lebenden Personen. Aber es gibt die vielfach aufgeschriebenen Erinnerungen inzwischen Verstorbener und es gibt die Ergebnisse von Forschungen in Quellen und Archiven. Diese neue Gedenkstelle ist ein Beispiel für die notwendige Arbeit, Ereignisse der Vergangenheit ans Licht zu holen, um Gedenken möglich zu machen und so unserer Verantwortung für die Zukunft gerecht zu werden.

Die Geheime Staatspolizeistelle Erkelenz führt im Jahr 1945 die Namen dieser fünf Frauen in einer Liste von 74 Menschen auf, die in der Zeit von September 1944 bis Dezember 1944 in Anwendung einer Allgemeinverfügung gegen Plünderer und Personen, die sich ohne Erlaubnis im Grenzgebiet zu den Niederlanden aufhielten, ohne rechtliches Verfahren erschossen wurden.

Die fünf Frauen
SINA MUSATOWA
HELGA KUSCHINOWA
WERA SCHIKULA
TONJA POLZAKOWA und
MARIA LAPENA

wurden am 13. Oktober 1944 im Wald hinter Varbrook von Gestapo Beamten unter Mitwirkung von Ortspolizisten der Wache Elmpt erschossen, nachdem und weil sie aus einem leerstehenden Haus in Elmpt einige Kleidungsstücke und Dinge des täglichen Bedarfs entwendet hatten.

Ihre Leichen wurden an Ort und Stelle verscharrt.

Und dort, im Waldboden vergraben, ohne Särge, blieben sie bis zum 10. November 1953! Obwohl dieser Zustand nach deutschen Gesetzen nicht zulässig ist – dass Leichname außerhalb von Friedhöfen „beerdigt“ sind.

Als bereits am 5. März 1946 die Ortsgruppe Rheinhausen der Kommunistischen Partei Deutschlands den Elmpter Bürgermeister aufgefordert hatte, die Frauen auf den Friedhof der Gemeinde umzubetten, wurde sie beschieden, dass der genaue Ort im Wald nicht bekannt sei. In den Folgejahren war der Ort sehr wohl bekannt und wurde gegenüber der Militärregierung und später gegenüber dem Regierungspräsidenten in Aachen als „Waldgrab“ bezeichnet und im Kriegsgräberverzeichnis geführt. 1953 schließlich ließ sich die Gemeinde Niederkrüchten vom Gesundheitsamt Erkelenz bescheinigen, dass gegen eine Überführung der sterblichen Überreste der fünf Frauen auf den Gemeindefriedhof „keine gesundheitspolizeilichen Bedenken“ bestünden. Davor war ihre Exhumierung und Bestattung auf dem Gemeindefriedhof angeblich nicht möglich, „weil sie ohne Särge bestattet worden“ seien. In den Unterlagen der Kreisarchive in Heinsberg und Viersen finden sich keinerlei Hinweise darauf, dass die Vorgänge vom 11.10.1944 bis 13.10.1944 und die Anfragen und schließliche Umbettung je im Rat oder Hauptausschuss in Elmpt oder Niederkrüchten Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung geworden sind. Alle diese Vorgänge sind als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt worden.

Wo genau die Gräber für die fünf Frauen in den fünf Särgen, die der Gemeinde zu je 60,- DM berechnet wurden, hier auf diesem Friedhof waren, ist nicht bekannt und kann von der Friedhofsverwaltung nicht angegeben werden. Auch gibt es keinerlei Unterlagen darüber, wie die Exhumierungen und Bestattungen abgelaufen sind. Waren geistliche oder weltliche Würdenträger beteiligt? Gab es forensische Untersuchungen des sogenannten Waldgrabes, das in Wahrheit der Tatort eines fünffachen Mordes war? 15 Jahre lang waren die Bemühungen um Aufklärung weniger als dürftig. Und nachdem 1959 die Gebeine der Frauen erneut exhumiert und zum sowjetischen Ehrenfriedhof in Simmerath-Rurberg überführt wurden, waren praktisch alle Spuren des Verbrechens aus der Gemeinde getilgt.

Auch eine Strafverfolgung der Mörder fand nicht statt, unter anderem deshalb, weil der hauptverantwortliche Gestapomann unter falsch geschriebenem Namen gesucht wurde. Weitere Beteiligte der Ortspolizei wurden mit einer Ausnahme zügig durch Leumundzeugnisse rehabilitiert. Ein Gerichtsverfahren gegen die Beteiligten einer gleichgelagerten Ermordung von sieben Zwangsarbeiterinnen am 5. November 1944 auf dem Friedhof in Dalheim-Rödgen endete 1951 mit Freisprüchen wegen „Befehlsnotstand“. Zuvor war der Tatvorwurf von Mord auf Totschlag geändert worden.

Dafür, dass heute diese Vorgänge überhaupt bekannt sind, gibt es viele mündliche und schriftliche Berichte. Besonders erwähnen möchte ich die Verdienste von zwei Menschen um die Erinnerung:

Der im vorigen Jahr hochbetagt gestorbene Heinrich Smeets hat in dem Waldstück in Varbrook, das seinem Vater gehörte und in dem das Verbrechen geschah, in den 2010er Jahren einen Gedenkstein mit den Namen der Ermordeten niedergelegt. Die Gemeinde hat die Gedenkstelle später eingefriedet und mit einer Erklärtafel versehen.

Der Krefelder Historiker Reinhard Schippkus hat 2006 für das Heimatbuch des Kreises Viersen aus Archivmaterial und Befragungen von Zeitzeugen die Ereignisse von 1944 rekonstruiert.

Das heute hier enthüllte Mahnmal soll das Vergessene und über viele Jahre Verdrängte an diesen Ort in der Gemeinde zurückholen. Dass die Verbrechen der Nazis möglich wurden und zumeist auch noch nach dem Krieg nicht verfolgt wurden, hatte eine Voraussetzung: Es gab vor 1945 und danach die Auffassung, dass Menschen unterschiedliche Daseinsberechtigungen haben könnten. Die Kultur des Gedenkens hat sich lange Zeit auf die toten Soldaten und zivilen Kriegstoten sowie die deportierten und ermordeten Juden konzentriert. Zwangsarbeiterinnen und nichtjüdische KZ-Insassinnen fanden lange Zeit keine Berücksichtigung und mussten bis in die neunziger Jahre um Anerkennung kämpfen.

Dass es Menschen mit minderen Rechten geben könnte, ist die Grundannahme und Voraussetzung für Aussonderung dieser Menschen und ihre Sonderbehandlung bis zur physischen Vernichtung. Dass die Vorstellung von den Menschen mit minderen Rechten in der Bevölkerung weit verbreitet ist, ist die Voraussetzung für das Wegsehen, das Zuschauen wie bei mittelalterlichen Hinrichtungen und Hexenprozessen oder sogar die aktive Beteiligung. Dass in den gleichen Kreisen das Bewusstsein vom Unrecht dieser Verbrechen sehr wohl existiert, zeigt sich an der Verleugnung und der Verweigerung des Gedenkens bis hin zur Verhöhnung als eines angeblichen „Schuldkultes“.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949. Dieser Gedenkstein mahnt uns, nicht nur die vergangenen Verbrechen und ihre Opfer nicht zu vergessen. Vor allem erinnert er an den Auftrag für uns alle, die Würde aller Menschen unter allen Umständen zu schützen, ganz gleich wo sie geboren sind, welche Hautfarbe sie haben, welcher Weltanschauung oder Religion sie anhängen oder welche sexuelle Orientierung sie haben und von wem ihre Menschenwürde angegriffen wird. Die im letzten Jahr verstorbene Überlebende der Verfolgung und massenhaften Ermordung der Juden, Margot Friedländer, hat es so einfach und eindringlich ausgedrückt:

Seid Menschen!

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