Wider§pruch – Büchelprozesse zum Zivilen Ungehorsam gehen in die zweite Runde

Büchel Blockade der Startbahn des Fliegerhorstes

Fliegerhorst Büchel 2016:  Blockade der Roll- und Landebahn

Am 12. September 2016 besetzten neun Aktivisten, darunter auch ich als IPPNW-Mitglied, die Roll- und Landebahn des Atomwaffenstützpunktes Büchel in der Eifel aus Protest gegen die dort stationierten US-Atomwaffen und die atomare Teilhabe Deutschlands. Im September/Oktober mussten sich acht von ihnen vor dem Amtsgericht Cochem für diese Aktion des Zivilen Ungehorsams verantworten, sie wurden jeweils zu 30 Tagessätzen verurteilt. Der Amtsrichter sprach uns Angeklagten die Berechtigung zum Zivilen Ungehorsam ab und hat diesbezügliche Beweisanträge allesamt vom Tisch gewischt. Sechs der Angeklagten haben dieses Urteil nicht akzeptiert und möchten nun im Berufungsprozess vor dem Landgericht Koblenz einen Freispruch erreichen. Weiterlesen