„Rohstoffe, Politik und Menschenrechte“ hieß eine Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Bundestagsfraktion „Die Linke“ am 1. und 2. Juli 2016 in Berlin. Während des Eröffnungsvortrages „Vereinbarkeit von Menschenrechten und deutscher bzw. europäischer Rohstoffpolitik“ erläuterte Claudia Müller-Hoff vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) den bedeutenden Unterschied zwischen CSR – Corporate Social Responsibility und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. CSR bedeutet, dass aus unternehmerischem Handeln, das gegen Menschenrechte verstoße, keinerlei rechtliche Pflichten abgeleitet werden könnten. Es bestehe lediglich eine Verantwortung, die zum einen optional sei und dem handelnden Unternehmen zum anderen allenfalls als Richtlinie diene. Aus menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hingegen könne eine Rechtspflicht erwachsen, für die das widerrechtlich handelnde Unternehmen haftbar gemacht werden könne. Dieser entscheidende Unterschied verleitet Unternehmen und Politik, Sorgfaltspflichten in internationalen Verträgen nicht zu kodifizieren. Weiterlesen