2018 sei ein negatives Jahr gewesen, so die Blanz des türkischen Menschenrechtvereins in Diyarbakir. Die Menschenrechtsverletzungen, der Druck auf die Bevölkerung und die Unterdrückung der legalen politischen Arbeit hätten enorm zugenommen “Viele Wege, die früher offen waren, sind nun verschlossen”. Der IHD könnte nicht alle Menschenrechtsverletzungen nachweisen und dokumentieren, die Zahlen, die sie in ihrem Bericht 2018 zusammen gestellt hätten, seien Mindestzahlen. Sie würden auf Berichten von Anwälten, Familienmitgliedern oder Briefen von Gefangenen basieren. Den 30 IHD-Büros in der Türkei sei es nicht möglich, eigene Untersuchungen anzustellen oder gar in die Gefängnisse zu gehen.
Das türkische Rechtssystem sei außer Kraft gesetzt. Es basiere auf einer großen Ungesetzlichkeit. Man könne nicht mehr an bestehende Gestze und Regelungen anknüpfen. Es werde sehr willkürlich entschieden. “Selbst als Jurist habe ich meine Vorahnung verloren wie entschieden wird.” Über 1.000 Rechtsentscheidungen seien am Parlament vorbei außer Kraft gesetzt. Es gibt keine kritischen Medien mehr, die das veröffentlichen könnten. Selbst eine Erlaubhnis, eine Presseerklärung abzugeben, werde selten erteilt. Wenn NGOs ihre Meinungen in solchen Erklärungen auf der Straße veröffenlichen wollten, würden sie einfach verboten. Der Vorsitzende des IHD, Herr Abdullah Zeytun, erinnerte daran, dass die türkische Regierung sich noch nicht einmal an internationale Regeln und Konventionen halten würde. Als Beispiel nannte er die Entscheidung zur Freilassung von Herrn Demirtas, Vorsitzender der HDP, vor dem EuGH. Die gesetzlich verbriefte Versammlungsfreiheit sei aufgehoben worden. Es gäbe willkürliche Versetzungen und Entlassungen, für die noch nicht einmal eine Begründung genannt würde.
Die Folter und entwürdigende Behandlung, besonders die psychologische Folter laufe in den Polizeistationen und Gefängnissen weiter, obwohl die Türkei die Antifolterkovention unterschrieben habe. Gefängniswärter sorgten mit Beleidigungen und Provokationen für Unruhe. Die Folge sei dann die Isolation der Gefangenen. Häftlinge, die sich wehren, würden in weit entfernte Gefängnisse verlegt, so dass sie von ihren Familien und Anwälten nur schwer besucht werden könnten. Viele würden zur Strafe in Einzelzellen verlegt, was besonders die Hunerstreikenden und Kranken einer besonderen Hilflosigkeit aussetzen würde, da sie nicht mehr von Mitgefangenen unterstützt werden könnten. Vielen würde auch willkürlich ein Telefonverbot auferlegt. 420 schwerkranke Gefangene hätten keinen Zugang zu facharztlicher Behandlung.
740 Kinder unter 6 Jahren würden mit ihren Müttern in Gefängnissen aufwachsen. Ihre normale Entwicklung sei dadurch bedroht. Wenn sie schulpflichtig würden, würden sie zwar zu Verwandten entlassen, wenn es keine gäbe, würden sie in Kinderheime gesteckt. Über 3.000 Häftlinge seien Kinder zwischen 12 und 18 Jahren. Es gäbe vier spezielle Haftanstalten für sie, aber diese Plätze seien nicht ausreichend, so dass auch Kinder in Gefängnissen für Erwachsene untergebracht würden.
Ernst-Ludwig Iskenius ist IPPNW-Mitglied und engagiert sich u.a. im Arbeitskreis Flucht & Asyl der IPPNW.