Die Bayrische Ärzteinitiative für Flüchtlingsrechte stellt sich vor

IPPNW-ÄrztInnen überreichen die Petition "Keine Abschiebungen nach Afghanistan!" Foto: IPPNW

IPPNW-ÄrztInnen überreichen die Petition “Keine Abschiebungen nach Afghanistan!” Foto: IPPNW

Die Bayrische Ärzteinitiative für Flüchtlingsrechte (BÄFR) wurde nach einer Besichtigung der Erstaufnahmeeinrichtung Bayernkaserne in München im Sommer 2013 gegründet, wo wir uns über die Lebensverhältnisse der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) informierten. Sowohl deren Unterbringung als auch das Verfahren zur Alterseinschätzung waren skandalös. Bei ihrem Ankommen in München wurden viele junge Flüchtlinge älter als 18 Jahre gemacht – was zur Folge hatte, dass sie kein Anrecht auf Leistungen der Jugendhilfe hatten. Verbesserung der Lebenssituation der UMF, Kritik der gängigen Praxis der Alterseinschätzung und Aufzeigen von Alternativen waren danach unsere Themen.

Insbesondere unser IPPNW-Kollege Tom Nowotny hat sich zusammen mit dem Arbeitskreis Asyl der IPPNW mit der Altersdiagnostik beschäftigt und zahlreiche Presseerklärungen und Artikel (z.B. im Deutschen Ärzteblatt) veröffentlicht. Er entwickelte in Diskussion mit unserer Ärzteinitiative eine Jugendvorsorgeuntersuchung  zur besseren medizinischen Versorgung neu ankommender UMF. Diese sollte die bisherige Erstuntersuchung zum Infektionsschutz ersetzen und Hilfestellung bei der Abschätzung von Entwicklungsstand und Hilfebedarf der jungen Flüchtlinge geben. Leider wurde diese Erstuntersuchung von der Stadt München nicht übernommen, da sich die Rahmenbedingungen für die UMF durch Verlegung in andere Städte veränderten.

Bereits seit 2013 plante unsere Ärzteinitiative zusammen mit anderen engagierten Kollegen eine bessere medizinische Versorgung für die Flüchtlinge und ihre Kinder in der Bayernkaserne. Erst unter öffentlichem Druck und wegen der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen konnte die medizinische Ambulanz der Refudocs im November 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Dort wurden Flüchtlinge und ihre Kinder von Allgemeinärzten, Internisten, Kinder- und Frauenärzten, Dermatologen, Orthopäden, Psychiater, Psychotherapeuten, Hebammen und engagierten Helfern unter Zuhilfenahme von Dolmetschern versorgt und betreut. Zum 31. Dezember 2016 wurde diese Ambulanz wegen Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung von der Regierung von Oberbayern aufgegeben.
Der große Bedarf an psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung der Flüchtlinge wurde und wird nicht ausreichend gedeckt. Wir arbeiten derzeit an Vorschlägen zur Verbesserung dieser Situation.

Im Sommer 2016 besuchten wir die Ankunfts- und Rückführungseinrichtung in Manching, wo damals vorwiegend so genannte Balkanflüchtlinge leben mussten. Wir informierten uns über ihre völlig unzureichende soziale, medizinische und schulische Betreuung. Sie leben völlig isoliert und haben kaum Zugang zu Ehrenamtlichen, Asylberatern, Rechtsanwälten oder Fachärzten. In der Region gibt es kaum Kollegen, die medizinische Gutachten im Sinne der Patienten schreiben. Seither engagieren wir uns in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Flüchtlingsrat und den bayrischen Helferkreisen gegen Abschiebungen, seit 2017 besonders gegen Abschiebungen in Kriegsgebiete:

mit zwei Online-Petitionen “Keine Abschiebungen nach Afghanistan!” und “Keine Abschiebung von Familie T. aus Manching! Gegen rechtsfreie Räume!”, mit unseren Aktionen vor dem Innenministerium März 2017 und der Regierung von Oberbayern Juni 17, mit Teilnahme an Demonstrationen in Ingolstadt und München und an den wöchentlichen Mahnwachen, mit einer selbst organisierten Menschenkette um das Abschiebegefängnis in Mühldorf/Inn im März 2017, mit Presseerklärungen wie die beiliegende und mit Anträgen auf dem Bayerischen und Deutschen Ärztetag.

In den letzten Monaten befassten wir uns auch mit Reisefähigkeitsgutachten für Abschiebungen. Seit dem Asylpaket 2 gelten als Abschiebehindernisse nur noch Erkrankungen, die durch den Vorgang des Reisens selbst zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen würden. Damit fallen die meisten schweren somatischen und psychischen Erkrankungen (z.B. Posttraumatische Belastungsstörung, AIDS) als Abschiebehindernis weg. Unserer Meinung nach ist für ein solches Gutachten im Sinne der Flüchtlinge eine Gesamtbeurteilung der Gesundheitssituation vor, während und nach der Abschiebung notwendig, insbesondere unter Berücksichtigung der realistischen Einschätzung der Behandlungsmöglichkeiten im Zielland. Eine von den Behörden verlangte Beschränkung auf die „Reisefähigkeit im engeren Sinne“ ist nicht hinnehmbar. Dafür werden wir weiterhin politisch kämpfen.

Weiterlesen: “Die Abschiebungen in Bayern nehmen katastrophale Auswüchse an”, SüddeutscheZeitung vom 21.7.2017

Unsere BÄFR trifft sich alle 6-8 Wochen in München.
Kontaktaufnahme unter: ingeborg.oster(AT)mnet-online.de
Ingeborg Oster ist IPPNW-Mitglied.