
Arif Ali Cangı, Rechtsanwalt aus Izmir.
Seit der Ausrufung des Notstands nach dem erfolgten Putschversuch erleben wir eine außergewöhnliche Zeit. Es gäbe viel zu schreiben. Ich hatte aber zugesagt, diese Woche über das Atomkraftwerksprojekt Akkuyu und die damit verbundene Untersuchung zur Rücknahme des Umweltverträglichkeitsgutachtens (ÇED) vom 11. Juli 2016 zu schreiben. Erlauben Sie mir dennoch, das Thema Akkuyu auf nächste Woche zu verschieben und auf die aktuellen Ereignisse zurückzukommen.
Unbestritten ist, dass der Putsch niedergeschlagen werden musste und dass die Putschisten natürlich auf härteste Weise bestraft werden müssen. Außerordentlich wichtig sind aber das Vorgehen während der Verhöre, die Wege bei der Urteilsfindung und die angewandten Methoden. Die Gegner des Putsches und diejenigen, die den Putsch verhindert haben, haben nicht das Recht, sich selbst wie Putschisten aufzuführen.
Folter kann auch nicht akzeptiert werden, wenn sie an Putschisten verübt wird. Folter wird in unserer Zeit als ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen und ist auch im Kriegsfall verboten. Darstellungen, die an die Öffentlichkeit gelangten, und Berichten von Kollegen ist zu entnehmen, dass während der Verhöre Folter angewendet wird. Es kann keine Rechtfertigung für Folter geben; das darf nicht gutgeheißen werden. Diese Fälle von Folter müssen untersucht werden.
Andererseits lässt die Tatsache, dass eine Gruppe von nahezu 50.000 Angestellten des öffentlichen Dienstes, darunter hochrangige Richter und Staatsanwälte, vom Dienst suspendiert werden und eine Gruppe davon sich in Haft befindet, die Befürchtung aufkommen, dass viele unschuldige Menschen auf Verdacht zu Leidtragenden werden. Nach dem Rechtsprinzip trägt jeder die persönliche Verantwortung für seine Taten. Die Schuld der Putschisten darf nicht denjenigen aufgebürdet werden, die nichts damit zu tun haben.
Die ersten Dekrete wurden nach der Ausrufung des Notstands bekannt gemacht. Das Dekret Nr. 667 vom 23. Juli übersteigt nach seinem Inhalt und Anwendungsbereich die Ziele des Notstandes. Vereine, Gewerkschaften, Stiftungen, Schulen, Universitäten werden ohne Gerichtsurteil per Dekret geschlossen. Ihr Vermögen wird vom Staat konfisziert. Schüler und Studenten werden auf staatliche Einrichtungen umgemeldet. Die Zukunft der Lehrer und Dozenten ist ungewiss. Auf sie wartet praktisch die Arbeitslosigkeit.
Per Dekret können Angestellte aus dem öffentlichen Dienst und Richter und Staatsanwälte des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichts vom Dienst suspendiert werden. Gegen diese per Dekret erfolgten Entscheidungen ist eine Klage über das Verwaltungsgericht ausgeschlossen. Allein dieser Umstand stellt für sich allein genommen eine Missachtung des Rechtstaatlichkeitsprinzips dar. So wurde auch mit dem Notstandsgesetz 2935 Art. 33 am 25. Oktober 1983 der Anwendungsstop verboten. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 10. Januar 1991 (Nr. E.1990/25 – K.1991/1 – bekanntgemacht am 5. März 1992) wurde dieser Artikel aufgehoben. Das Gesetz, das vom Verfassungsgericht abgeschafft wurde, wird nun per Dekret wieder in Kraft gesetzt. Das Dekret verlängert die Untersuchungshaft auf 30 Tage. Dies begünstigt die Fälle von Folter und führt dazu, dass der Verdächtigte vor einem Urteil bestraft wird. Hinzu kommt noch, dass der Untersuchungshäftling nur unter Bewachung mit seinen Anwalt sprechen darf, das Gespräch aufgezeichnet wird, Anwälte nicht zugelassen werden und damit das Recht auf Verteidigung grundsätzlich beschnitten wird.
Keiner derjenigen, die sich dieser neuen Befugnisse bemächtigen, wird aufgrund dieser ungesetzlichen und willkürlichen Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden können, weder juristisch, noch administrativ, finanzrechtlich oder strafrechtlich. Auch die Putschisten des 12. September 1980 hatten einen Schutzwall aufgebaut, um nicht juristisch belangt werden zu können. Erst 30 Jahre später war mit der Aufhebung des vorläufigen Artikels 15 der türkischen Verfassung der Rechtsweg eröffnet. Eine Wiederholung der Ereignisse lässt die Hoffnung auf Demokratie schwinden.
Vom Notstand zur Normalität
Der Putschversuch hat in unser politisches und gesellschaftliches Leben große Wunden gerissen, die nur mit der Überlegenheit der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit heilen können. Mit dem Notstand, der demokratische Regeln und die Prinzipien der Rechtssicherheit verletzt, werden diese Wunden nicht heilen, sondern nur noch tiefer werden. Mit repressiven, rechtswidrigen Maßnahmen kann man keinen Putsch verhindern. Die stabilste Garantie, dafür sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frieden.
Die Maßnahmen der politischen Führung, die das Parlament umgeht, ohne einen Dialog mit der Opposition zu führen, sind besorgniserregend. Die politische Führung muss diesen Weg verlassen. Es gibt keinen anderen Ausweg als den, der aus dem Notstand wieder zurück zur Normalität führt.
Den Original-Artikel finden Sie unter: http://www.haberekspres.com.tr/ohalli-gunler-makale,4793.html
Arif Ali Cangi ist ein bekannter Umwelt- und Menschenrechtsanwalt aus Izmir und hat dort zahlreiche Verfahren für Umwelt- und für Menschenrechtsinitiativen vor Gericht vertreten. Seinen Twitter-Account finden Sie unter: https://twitter.com/ARIFCANGI