
Susan Crane (li) protestiert in Büchel.
Die Friedensaktivistin und Atomwaffengegnerin Susan Crane aus Kalifornien wird am 4. Juni 2024 für 229 Tage ins Gefängnis in Rohrbach bei Mainz gehen. Wie dutzende deutscher und amerikanischer Atomwaffengegner*innen versteht sie ihren Schritt als weitere”Mahnwache hinter Gittern”. Susan Crane, Mutter von zwei erwachsenen Kinder und Großmutter von vier Enkelkindern, beteiligte sich an mehreren gewaltfreien Go-In-Aktionen in den Atomwaffenstützpunkt Büchel. Dafür wurde sie zu dieser bisher höchsten Strafe zu gewaltfreien Büchel-Aktionen rechtskräftig verurteilt. Bis in die höchsten Gerichte wurde ihre Berufung abgelehnt.
Vor den deutschen Gerichten verteidigte sie ihre Protestaktionen mit der rechtswidrigen Vorbereitung von Massenvernichtungskriegen und berief sich auf das Völkerrecht, das in der Genfer Konvention und in der Charta von Nürnberg und durch die Urteile dort verbindlich niedergelegt worden ist. “Als wir in den Stützpunkt eindrangen, erinnerten wir das Militär daran, dass Atomwaffen illegal und unmoralisch sind. Wir forderten sie auf, von ihren Aufträgen zurückzuschrecken oder sich Befehlen zu verweigern, die Atomwaffen an ihre Tornado-Kampfjets anzuhängen oder sie irgendwo abzuwerfen.”
Zu ihren Prozessen vor deutschen Gerichten bemerkte sie: “Ich dachte, die deutschen Gerichte würden sich die Gründe anhören, warum wir auf dem Stützpunkt gegangen sind, und verstehen, dass unsere gewaltfreien Aktionen als Maßnahmen zur Verbrechensverhütung gerechtfertigt waren. Aber das Völkerrecht wurde nicht respektiert.” Rechtswissenschaftler*innen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Weitergabe von US-Atomwaffen an Deutschland – formal ein Nicht-Atomwaffenstaat -durch den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen verboten ist. Artikel I und II des Vertrages verbieten ausdrücklich die Weitergabe von Atomwaffen an jeden Empfänger, gleich welcher Art. Bei den Atombomben handelt es sich um die 170-Kilotonnen-Bombe B61-3 und die 50-Kilotonnen-Bombe B61-4, die demnächst zusammen mit den von Deutschland neu erworbenen F-35-Trägersystemen durch neue, flexiblere und gefährlichere Atombomben in Büchel ersetzt werden. Dafür wird der Fliegerhorst in der Eifel zur Zeit mit mehr als einer Milliarde Euro ausgebaut.”
Zu ihrem Haftantritt erklärt diese mutige Frau: “Ich möchte dem Gerichtssystem, das meiner Meinung nach Atomwaffen schützt, kein Geld geben. Ich glaube nicht, dass gewaltfreier Widerstand gegen den atomaren Wahnsinn falsch ist, und ich muss mich nicht dafür entschuldigen. Eine Geldstrafe zu zahlen, wäre wie ein Schuldeingeständnis, während eine Verweigerung eine Art ist, mich den Gerichten und den Richter*innen zu entziehen, die eine Mauer des Schweigens bauen und sich dahinter verstecken. Sie leugnen, dass die Androhung von Massenvernichtung gegen das Völkerrecht verstößt. Ich habe gehandelt, um dieses Recht aufrechtzuerhalten, aber sie geben vor, dass Verträge in ihren Gerichtssälen nicht gelten.”
Am 13. Mai 2024 stehen erneut zwei Atomwaffengegner*innen vor Gericht und werden erneut versuchen, das Völkerrecht zur Geltung zu bringen.
Wer zu den geplanten Aktivitäten während des Gefängnisaufenthaltes von Susan Crane in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach weiter Informationen haben möchte: Schicken Sie mir bitte eine kurze E-Mail. iskenius (AT) ippnw.de
Ernst-Ludwig Iskenius ist Kinderarzt im Ruhestand und IPPNW-Mitglied.
leider auch nicht freigelassen. Diese fortgesetzte Unsicherheit ist Folter. Das sollten wir bei aller Freude über den kleinen Zwischewrerfolg nicht vergessen. Es ist bestürzend,wie ein Informant, der Verbrechen in demokratisch gewählten Gesellschaften so verfolgt werden kann anstatt ihn mit Auszeichnungen zu überschütten. Das zeigt, wie hohl unsere Demokratie ist, wenn wirklich die Mächtigen angegriffen werden. elu