Mahnwache: Atomwaffengegner vor Gericht

Am Fliegerhorst Büchel

Am Fliegerhorst Büchel

Mittwoch, 01.12.2021, Mahnwache: 8.00 Uhr am Landgericht, Karmeliterstrasse 14, 56068 Koblenz (Sitzungssaal 136, 1. OG)

Am kommenden Mittwoch, dem 1. Dezember 2021 wird der Berufungsprozess des IPPNW-Arztes Ernst-Ludwig Iskenius vor dem Landgericht Koblenz mit neun Zeug*innen aus dem Kreis der IPPNW fortgesetzt. Der Berufungsprozess ist eine direkte Folge einer Aktion während der IPPNW-Büchelwoche 2018. Im Rahmen dieser Woche wurde jeden Morgen eine angemeldete Mahnwache auf der Verkehrsinsel vor dem Haupttor des Fliegerhorstes durchgeführt, um die morgens einfahrenden 2.000 Beschäftigten der Bundeswehr auf das Unrecht und die Gefahren, die von diesem Ort ausgehen, aufmerksam zu machen.

Dem Versammlungsleiter der angemeldeten Mahnwache, Ernst-Ludwig Iskenius, wird ein Strafprozess gemacht aufgrund von Aktionen zivilen Unghorsams (ZU), die Protestierende nach Ende der Veranstaltung durchgeführt hatten: Sie hatten sich vor zwei Tore des Atomwaffenstützpunktes gesetzt.

In ihrer Begründung für die Verurteilung Iskenius‘ zu 70 Tagessätzen gab die Richterin sogar an, ein Versammlungsleiter sei auch für das verantwortlich, was nach Abschluss der Versammlung noch passiere. Er hätte die Aktivist*innen von ihrer ZU-Aktion nicht abgehalten und wäre für ihre Tat verantwortlich zu machen.

Ernst-Ludwig Iskenius berichtet:

“Ich habe versucht, klarzumachen, dass eine angemeldete Mahnwache etwas anderes ist als eine ZU-Aktion und dass es mir als Versammlungsleiter gar nicht möglich ist, solche eine Aktion zu verhindern. Ich habe allerdings meinen höchsten Respekt vor dieser Aktion ausgedrückt und mich zu meiner Befürwortung solcher Aktionen bekannt. Gegen dieses Urteil habe ich Berufung eingelegt.”

Zu befürchten ist, dass das Urteil der Abschreckung in Hinblick auf zukünftige Versammlungen und zur Unterbindung weiterer Aktionen des Zivilen Ungehorsams dient. Sollte es zur Verurteilung kommen, hätte das in Zukunft gravierende Folgen für angemeldete Versammlungen. Somit würde das Versammlungsgesetz weiter ausgehöhlt. Es wäre schön, wenn wir diesen Prozess trotz Corona ins öffentliche Interesse rücken könnten. Wir wünschen uns eine möglichst große Öffentlichkeit und Berichterstattung!

Weitere Informationen:
IPPNW- und ICAN-Aktionscamp Büchel 2021: buechel.nuclearban.de

Regine Ratke ist Redakteurin des IPPNW-Forums