Human Rights, Future Generations & Crimes in the Nuclear Age

Konferenz "Human Rights, Future Generations & Crimes in the Nuclear Age" in Basel 2017, Foto: Günter Baitsch

Konferenz “Human Rights, Future Generations & Crimes in the Nuclear Age” in Basel 2017, Foto: Günter Baitsch

Die IPPNW, IALANA, uranium-network.org und CIDCE organisierten vom 14. bis 17. September 2017 in Basel die Konferenz Human Rights, Future Generations & Crimes in the Nuclear Age. Hier trafen ÄrztInnen, AnwältInnen, WissenschaftlerInnen und AktivistInnen aufeinander; mit dabei waren auch unsere Gäste Anthony Lyamunda und Wilbert Mahundi aus Tanzania, sowie Almoustapha Alhacen aus Niger.

Es ging einerseits um die Gefahren von Atomwaffen, mögliche Einsatzmomente und ihre Abschaffung. Andererseits wurden die oft verharmlosten Risiken radioaktiver Strahlung, insbesondere der sogenannten „Niedrigstrahlung“ mittels wissenschaftlicher Untersuchungen dargelegt. Sowohl die Atomkraft als auch die Nutzung von Atomwaffen ist angesichts der inzwischen hinreichend belegten und bekannten Gefahren eine massive Menschenrechtsverletzung und damit kriminell. Weiterlesen

Rohstoffe, Politik und Menschenrechte

Rohstoffkonferenz 01.-02.07.2016 im Bundestag. Foto: Uwe Hiksch, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

Rohstoffkonferenz im Juli 2016 im Bundestag. Foto: Uwe Hiksch, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

„Rohstoffe, Politik und Menschenrechte“ hieß eine Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Bundestagsfraktion „Die Linke“ am 1. und 2. Juli 2016 in Berlin. Während des Eröffnungsvortrages „Vereinbarkeit von Menschenrechten und deutscher bzw. europäischer Rohstoffpolitik“ erläuterte Claudia Müller-Hoff vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) den bedeutenden Unterschied zwischen CSR – Corporate Social Responsibility und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. CSR bedeutet, dass aus unternehmerischem Handeln, das gegen Menschenrechte verstoße, keinerlei rechtliche Pflichten abgeleitet werden könnten. Es bestehe lediglich eine Verantwortung, die zum einen optional sei und dem handelnden Unternehmen zum anderen allenfalls als Richtlinie diene. Aus menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hingegen könne eine Rechtspflicht erwachsen, für die das widerrechtlich handelnde Unternehmen haftbar gemacht werden könne. Dieser entscheidende Unterschied verleitet Unternehmen und Politik, Sorgfaltspflichten in internationalen Verträgen nicht zu kodifizieren. Weiterlesen