Friedenslogik in Aktion: Die dritte Peace Academy

Taube von Banksy, Bethlehem. Foto: Derek Winterburn / CC BY-ND 2.0

Taube von Banksy, Bethlehem. Foto: Derek Winterburn / CC BY-ND 2.0

Einen Tag nach dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages fand am 23. Januar 2021 die diesjährige IPPNW-Peace Academy statt. Wie momentan nötig, hatte sich das Orgateam entschieden, das Seminar in den digitalen Raum zu verlegen. Durchaus schweren Herzens, denn die Peace Academy lebte in den letzten Jahren vom persönlichen Austausch und den interaktiven Methoden. Umso schöner war es, beschwingt von den vielen Aktionen am Tag zuvor, mit 28 Menschen über Frieden zu sprechen. Notgedrungenermaßen war das Programm auf eine 5,5-stündige Onlineveranstaltung reduziert worden. Frage nach dem Frieden-Machen, der wir uns aus verschiedenen Perspektiven angenähert haben. Dabei wurden wir von unserer erfahrenen Moderatorin Florencia Benitez-Schäfer begleitet. Unterstützt hat die Peace Academy in diesem Jahr die Bertha-von-Suttner-Stiftung der DFG-VK. Weiterlesen

Ärzt*innen im aufenthaltsrechtlichen Kontext

Abschiebung. Grafik: IPPNW

Abschiebung. Grafik: IPPNW

Grundsätzlich ist es Ziel eines jeden Arztes und einer jeden Ärztin, Menschen mit Belastungen bzw. Erkrankungen zu diagnostizieren, zu beraten und zu behandeln. Dazu gehört auch, in regelmäßigen Abständen den Behandlungsverlauf zu dokumentieren sowie in besonders kritischen sozialrechtlichen Situationen besondere Erkrankungs- bzw. Behandlungsumstände zur attestieren, um entwicklungs- und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu begünstigen und schädigende Umstände, die einer Genesung entgegenwirken, zu begrenzen.

Im aufenthaltsrechtlichen Verfahren ergibt sich jedoch in einer Vielzahl der Fälle ein umgekehrter Ablauf: Bevor sich Menschen mit schwierigen Verfolgungs-, Kriegs- und Fluchtgeschichten im Erstaufnahmekontext soweit stabilisieren konnten, dass sie ihrer psychischen Situation bewusst sind, ihre Behandlungsbedürftigkeit erkannt und sich im ärztlichen Gesundheits- und Versorgungssystem orientiert haben, fordert die derzeit übliche Geschwindigkeit der Asylanhörungen das schnelle Beibringen „aussagefähiger ärztlicher Atteste“. Das bringt Familien, Alleinreisende, aber auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete in die Verlegenheit, als Grund ihres ersten Arztbesuches die Notwendigkeit einer für das Bundesamt gültigen Gesundheitsbescheinigung zu benennen, die als existenzsichernd angesehen wird, und in ihrer Wichtigkeit nachvollziehbarerweise subjektiv erst einmal höher eingeschätzt wird, als eine vorübergehende durch Behandlung erzielte Entlastung von Leid und Schmerz. Weiterlesen