Schweizer Atomenergie: Abhängig von russischem Uran – auch über deutsche Atomfabrik

Leibstadt AG – Nuclear Power Plant – Achilao – Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0

Leibstadt AG – Nuclear Power Plant – Achilaos – Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0

Die IPPNW wird aktiv, um die geplante Laufzeitverlängerung des schweizerischen AKW Leibstadt, direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg, zu verhindern. Über 40 Jahre hinaus soll der Alt-Reaktor weiter betrieben werden. Zu gefährlich, findet die IPPNW und hat sich deshalb vor wenigen Wochen an den zuständigen Schweizer Bundesrat Albert Rösti gewendet. Abschalten, fordert die IPPNW, mindestens aber müsse eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine gerenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiliung erfolgen. Auch anderer Organisationen in der Schweiz und im Grenzgebiete setzten sich gegen den weiteren Betrieb der Uralt-Atomreaktoren in der Schweiz ein. Die Schweizer Energiestiftung SES hat nun vor wenigen Wochen mit einer Recherche drauf hingewiesen, dass der Atomstrom in der Schweiz zu einem hohen Anteil mit Uran aus Russland erzeugt wird. Oft auch über Lieferungen aus einer deutschen Uranfabrik, die das russische Uran zu Brennelementen für Schweizer Reaktoren verarbeitet.

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Atomwaffen-Komponenten aus zivilen Atomkraftwerken – Frankreich folgt Beispiel der USA

AKW Civaux. Foto: EdF

AKW Civaux. Foto: EdF

Wer Atomwaffen bauen will, braucht nicht nur hochangereichertes Uran235 oder Plutonium239,  sondern besser auch Tritium als Sprengkraftverstärker. Nachdem die USA schon vor Anfang der 2000er Jahre einen zivilen Atommeiler zur Stromerzeugung in das militärische Atomwaffenprogramm zur Herstellung von Tritium umfunktionierten und künftig möglicherweise noch ein weiteres AKW einbeziehen wird, will nun auch Frankreich im kommenden Jahr die militärische Aufrüstung für alte und neue Atomwaffen mit der friedlichen Atomstromerzeugung weiter verknüpfen. Frankreichs Präsident Macron hatte schon vor Jahren erklärt: “Ohne zivile Atomkraft keine militärische Atomkraft, ohne militärische Atomkraft keine zivile Atomkraft”. Damit senkt nun auch der Westen immer mehr die Standards für zivil-militärische Trennung bei der Atomenergie-Nutzung. Angesichts der Entwicklung im Nahen Osten (Israel, Iran, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien …) und anderswo vielleicht keine gute Idee.
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Human Rights, Future Generations & Crimes in the Nuclear Age

Konferenz "Human Rights, Future Generations & Crimes in the Nuclear Age" in Basel 2017, Foto: Günter Baitsch

Konferenz “Human Rights, Future Generations & Crimes in the Nuclear Age” in Basel 2017, Foto: Günter Baitsch

Die IPPNW, IALANA, uranium-network.org und CIDCE organisierten vom 14. bis 17. September 2017 in Basel die Konferenz Human Rights, Future Generations & Crimes in the Nuclear Age. Hier trafen ÄrztInnen, AnwältInnen, WissenschaftlerInnen und AktivistInnen aufeinander; mit dabei waren auch unsere Gäste Anthony Lyamunda und Wilbert Mahundi aus Tanzania, sowie Almoustapha Alhacen aus Niger.

Es ging einerseits um die Gefahren von Atomwaffen, mögliche Einsatzmomente und ihre Abschaffung. Andererseits wurden die oft verharmlosten Risiken radioaktiver Strahlung, insbesondere der sogenannten „Niedrigstrahlung“ mittels wissenschaftlicher Untersuchungen dargelegt. Sowohl die Atomkraft als auch die Nutzung von Atomwaffen ist angesichts der inzwischen hinreichend belegten und bekannten Gefahren eine massive Menschenrechtsverletzung und damit kriminell. Weiterlesen

Rohstoffe, Politik und Menschenrechte

Rohstoffkonferenz 01.-02.07.2016 im Bundestag. Foto: Uwe Hiksch, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

Rohstoffkonferenz im Juli 2016 im Bundestag. Foto: Uwe Hiksch, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

„Rohstoffe, Politik und Menschenrechte“ hieß eine Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Bundestagsfraktion „Die Linke“ am 1. und 2. Juli 2016 in Berlin. Während des Eröffnungsvortrages „Vereinbarkeit von Menschenrechten und deutscher bzw. europäischer Rohstoffpolitik“ erläuterte Claudia Müller-Hoff vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) den bedeutenden Unterschied zwischen CSR – Corporate Social Responsibility und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. CSR bedeutet, dass aus unternehmerischem Handeln, das gegen Menschenrechte verstoße, keinerlei rechtliche Pflichten abgeleitet werden könnten. Es bestehe lediglich eine Verantwortung, die zum einen optional sei und dem handelnden Unternehmen zum anderen allenfalls als Richtlinie diene. Aus menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hingegen könne eine Rechtspflicht erwachsen, für die das widerrechtlich handelnde Unternehmen haftbar gemacht werden könne. Dieser entscheidende Unterschied verleitet Unternehmen und Politik, Sorgfaltspflichten in internationalen Verträgen nicht zu kodifizieren. Weiterlesen