In der Türkei wurden kurdische Bürgermeister der DEM-Partei, die bei der Kommunalwahl im März mit großer Mehrheit gewählt wurden, wie in früheren Jahren durch staatlich ernannte Zwangsverwalter ersetzt und unter Anklage gestellt. Zuerst gleich nach den Wahlen in Van, das konnte durch massive Proteste im ganzen Land rückgängig gemacht werden, dann in Hakkari. Hier wurden die Proteste massiv unterdrückt und der Bürgermeister inzwischen zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Jetzt folgte die Absetzung der Bürgermeister von Mardin, Batman und einem Viertel in Urfa. Ein paar Tage zuvor wurde ein kurdischer Bürgermeister der sozialdemokratischen CHP in einem Stadtteil von Istanbul ebenfalls entlassen. Überall verhängte die Polizei zeitgleich ein zehntägiges Demonstrations- und Veranstaltungsverbot und geht mit großer Härte gegen Protestversammlungen vor. Einer unserer Gesprächspartner in Van berichtet, dass ihm im Polizeigewahrsam nach einer Protestversammlung die Nase gebrochen wurde. Weiterlesen
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Ärzt*innen im aufenthaltsrechtlichen Kontext
Grundsätzlich ist es Ziel eines jeden Arztes und einer jeden Ärztin, Menschen mit Belastungen bzw. Erkrankungen zu diagnostizieren, zu beraten und zu behandeln. Dazu gehört auch, in regelmäßigen Abständen den Behandlungsverlauf zu dokumentieren sowie in besonders kritischen sozialrechtlichen Situationen besondere Erkrankungs- bzw. Behandlungsumstände zur attestieren, um entwicklungs- und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu begünstigen und schädigende Umstände, die einer Genesung entgegenwirken, zu begrenzen.
Im aufenthaltsrechtlichen Verfahren ergibt sich jedoch in einer Vielzahl der Fälle ein umgekehrter Ablauf: Bevor sich Menschen mit schwierigen Verfolgungs-, Kriegs- und Fluchtgeschichten im Erstaufnahmekontext soweit stabilisieren konnten, dass sie ihrer psychischen Situation bewusst sind, ihre Behandlungsbedürftigkeit erkannt und sich im ärztlichen Gesundheits- und Versorgungssystem orientiert haben, fordert die derzeit übliche Geschwindigkeit der Asylanhörungen das schnelle Beibringen „aussagefähiger ärztlicher Atteste“. Das bringt Familien, Alleinreisende, aber auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete in die Verlegenheit, als Grund ihres ersten Arztbesuches die Notwendigkeit einer für das Bundesamt gültigen Gesundheitsbescheinigung zu benennen, die als existenzsichernd angesehen wird, und in ihrer Wichtigkeit nachvollziehbarerweise subjektiv erst einmal höher eingeschätzt wird, als eine vorübergehende durch Behandlung erzielte Entlastung von Leid und Schmerz. Weiterlesen