Bericht: Konferenz für Frieden und nachhaltige Entwicklung

Der Veranstaltungsort: Das Nicolaihaus in Berlin Foto: IPPNW

Das Berliner Nicolaihaus, Veranstaltungsort der Konferenz. Foto: IPPNW

Ein Jahr vor dem UN-Friedensgipfel 2024 veranstaltete das Haus für die Vereinten Nationen am 23. Oktober 2023 im Berliner Nicolaihaus eine Konferenz zu den Themen Frieden, Gerechtigkeit und Klimaschutz durch nachhaltige Entwicklung. Das Haus für die Vereinten Nationen ist ein eingetragener Verein. Er verfolgt das Ziel, ein Standbein für die UN in der Bundeshauptstadt zu erschaffen, da diese in Deutschland bisher lediglich in Bonn vertreten ist. Das Ziel der Organisation ist es außerdem, die Zivilgesellschaft in Berlin durch Veranstaltungen, Austausch und Vernetzung für internationale Politik zu begeistern. Die Konferenz bestand aus Vorträgen, die die verschiedenen Dimensionen von Global Governance beleuchteten und die von angeregten Diskussionen im Plenum begleitet wurden. Insgesamt gab es fünf Vorträge, die sich mit diversen Facetten der inter- und supranationalen Politik beschäftigten.

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„Building justice through law“

Mitglieder der IPPNW bei der “ICAN Nuclear Ban Week” im Vorfeld der Staatenkonferenz in Wien im Juni 2022. Foto: Lisann Drews, IPPNW

Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist nach der Ratifizierung durch inzwischen 65 Staaten seit dem 22. Januar 2021 Teil des Humanitären Völkerrechts der UNO. Er ist ein Meilenstein der Hoffnung auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt.

Der AVV verbietet den Mitgliedsstaaten sowohl Besitz, Produktion, Lagerung, Entwicklung, Test, Erwerb, Stationierung und Einsatz von Atomwaffen sowie den Transport durch das eigene Staatsgebiet. Letzteres hat zur Folge, dass Irland, das den AVV ratifiziert hat, britischen U-Booten mit Trident-Atomraketen die Durchfahrt durch die Irische See nicht mehr gestatten darf. Weiterlesen

Zivile Lösungen für Syrien: Aktionskonferenz in Köln

Aktionskonferenz "Zivile Lösungen für Syrien", 13.05.2017 in Köln. Foto: Friedenskooperative

Aktionskonferenz “Zivile Lösungen für Syrien”, 13.05.2017 in Köln. Foto: Friedenskooperative

Die Aktionskonferenz „Zivile Lösungen für Syrien – Was können wir als Friedensbewegung tun?“ am 13. Mai 2017 in Köln richtete ihr Augenmerk auf die Zivilgesellschaft in Syrien sowie auf die politisch Verantwortlichen in Deutschland. Ziel der Konferenz war es, der militärischen Logik mit einer friedenspolitischen Logik zu widersprechen. Die militärische Sicherheitslogik sieht überall Bedrohungen durch politische Gegner, Terrorismus und Fluchtbewegungen und will diesen „Gefahren“ für Wohlstand und Sicherheit mit immer mehr Rüstung und immer neuen Kriegen begegnen. Friedenslogik hält Ausschau nach präventiven Möglichkeiten, Konflikten zu begegnen, sucht nach Dialog und Kompromiss und sieht die Chancen, die auch in schwierigen Konstellationen liegen, wie z.B. der Ankunft sehr vieler Menschen aus anderen Ländern und Kulturen. Weiterlesen

Rohstoffe, Politik und Menschenrechte

Rohstoffkonferenz 01.-02.07.2016 im Bundestag. Foto: Uwe Hiksch, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

Rohstoffkonferenz im Juli 2016 im Bundestag. Foto: Uwe Hiksch, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

„Rohstoffe, Politik und Menschenrechte“ hieß eine Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Bundestagsfraktion „Die Linke“ am 1. und 2. Juli 2016 in Berlin. Während des Eröffnungsvortrages „Vereinbarkeit von Menschenrechten und deutscher bzw. europäischer Rohstoffpolitik“ erläuterte Claudia Müller-Hoff vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) den bedeutenden Unterschied zwischen CSR – Corporate Social Responsibility und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. CSR bedeutet, dass aus unternehmerischem Handeln, das gegen Menschenrechte verstoße, keinerlei rechtliche Pflichten abgeleitet werden könnten. Es bestehe lediglich eine Verantwortung, die zum einen optional sei und dem handelnden Unternehmen zum anderen allenfalls als Richtlinie diene. Aus menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hingegen könne eine Rechtspflicht erwachsen, für die das widerrechtlich handelnde Unternehmen haftbar gemacht werden könne. Dieser entscheidende Unterschied verleitet Unternehmen und Politik, Sorgfaltspflichten in internationalen Verträgen nicht zu kodifizieren. Weiterlesen