Van: Die Stadt hinter der Mauer – EU-Abschottungspolitik in der Praxis

Grenzmauer Türkei-Iran. Foto: © Agentur Mezopotamya

Türkei: Die Mauer an der Grenze zum Iran. Foto: © Agentur Mezopotamya

Teil 1

Van ist die östlichste Großstadt der Türkei und liegt ca. 100 km von der iranischen Grenze entfernt. Aufgrund der geographischen Lage ist die Stadt Durchgangsstation für Geflüchtete u.a. aus dem Iran, Afghanistan, Pakistan und Bangladesch. Hier zeigen sich die Auswirkungen des mittlerweile sieben Jahre alten „EU-Türkei-Deals“, der 2021 verlängert wurde. „Mit diesen Mitteln“, so der Europäische Rat, „soll die Unterstützung in den Schwerpunktbereichen Grundbedürfnisse und Bildung, Migrationssteuerung und Grenzkontrolle sowie humanitäre Hilfe fortgesetzt werden.“ (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-migration-policy/eastern-mediterranean-route/). Im letzten Jahr berichteten wir ausführlich darüber, was das konkret für Geflüchtete in der grenznahen Stadt bedeutet. Leider sind mit unserem diesjährigen Besuch in Van keine Verbesserungen der Menschenrechtssituation für Geflüchtete zu verzeichnen. Weiterlesen

„Wir wollen auch die Friedensutopien der Kinder hören“

Diyarbakir, Kinder am Straßenrand, 2017. Foto: IPPNW (Bild bearbeitet)

Der Verein „CocukCa“ für benachteiligte Kinder,
Onlinebesuch in Diyarbakir am 6. April 2021

Vor unserem eigentlichen Gespräch erfahren wir von Serra, dass es am Vortag eine Razzia im Büro des Frauenvereines „Rosa“ gab, sowie parallel die Festnahme von bisher 22 Frauen, die aber nicht Aktivistinnen dieses Vereins gewesen seien. Das entbehre „wie immer aller Logik“. Sigrid berichtet, dass in der deutschen Presse dazu nur von den üblichen Terrorismusvorwürfen die Rede war. Propaganda und staatliche Repression werden hier nicht weiter hinterfragt.

Spenden aus dem Ausland kontrolliert zuerst der Gouverneur

Es ist ein sehr lebendiges Treffen heute mit Sengül, Cihat, Baris und kurz auch Ramazan, den jungen Leuten von „CocukCa“ (Çocuk Çalışmaları Derneği: Facebook-Seite) aus Sur, der von Belagerung 2016 und Zerstörung betroffenen Altstadt von Diyarbakir. Weiterlesen

Ärzt*innen im aufenthaltsrechtlichen Kontext

Abschiebung. Grafik: IPPNW

Abschiebung. Grafik: IPPNW

Grundsätzlich ist es Ziel eines jeden Arztes und einer jeden Ärztin, Menschen mit Belastungen bzw. Erkrankungen zu diagnostizieren, zu beraten und zu behandeln. Dazu gehört auch, in regelmäßigen Abständen den Behandlungsverlauf zu dokumentieren sowie in besonders kritischen sozialrechtlichen Situationen besondere Erkrankungs- bzw. Behandlungsumstände zur attestieren, um entwicklungs- und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu begünstigen und schädigende Umstände, die einer Genesung entgegenwirken, zu begrenzen.

Im aufenthaltsrechtlichen Verfahren ergibt sich jedoch in einer Vielzahl der Fälle ein umgekehrter Ablauf: Bevor sich Menschen mit schwierigen Verfolgungs-, Kriegs- und Fluchtgeschichten im Erstaufnahmekontext soweit stabilisieren konnten, dass sie ihrer psychischen Situation bewusst sind, ihre Behandlungsbedürftigkeit erkannt und sich im ärztlichen Gesundheits- und Versorgungssystem orientiert haben, fordert die derzeit übliche Geschwindigkeit der Asylanhörungen das schnelle Beibringen „aussagefähiger ärztlicher Atteste“. Das bringt Familien, Alleinreisende, aber auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete in die Verlegenheit, als Grund ihres ersten Arztbesuches die Notwendigkeit einer für das Bundesamt gültigen Gesundheitsbescheinigung zu benennen, die als existenzsichernd angesehen wird, und in ihrer Wichtigkeit nachvollziehbarerweise subjektiv erst einmal höher eingeschätzt wird, als eine vorübergehende durch Behandlung erzielte Entlastung von Leid und Schmerz. Weiterlesen

Flüchtlingsströme als Krisensymptome

Demonstration gegen Abschiebungen aus Afghanistan. Berlin, 2017 - Foto: IPPNW

Demonstration gegen Abschiebungen aus Afghanistan. Berlin, 2017 – Foto: IPPNW

In der Zeitschrift der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges und in sozialer Verantwortung (Nr.164, Dezember 2020) finden sich mehrere Artikel zur ärztlichen Rolle in Abschiebeverfahren gegen Flüchtlinge. Sie berichten über die bedrückenden Erfahrungen der Missachtung ärztlicher Befunde und Diagnosen in Abschiebeverfahren entgegen dem gesetzlichen Standard ärztlicher Ethik. Meine eigene Erfahrung als beratender Kinderpsychiater außerhalb des eigentlichen Asylverfahrens in einem Asylbewerber-Aufnahmelager zeigt auch mir die Vielfalt der psychischen Störungen und Leiden bei den Flüchtlingen, speziell auch den Kindern. Viele sind nicht einmal aus den „offiziellen“ Fluchtgründen (politisch, religiös, militärisch) geflohen, sondern wegen persönlicher Bedrohungen, vor denen sie im Heimatland keinen Schutz fanden, z.B. Frauen vor Übergriffen ihrer Männer bis hin zum Verkauf ihrer minderjährigen Töchter. Weiterlesen