Besuch im Vorgarten der EU-Abschottungspolitik in der Türkei

Besuch der Anwaltskammer in Van. Foto: privat

Van, die östlichste Großstadt der Türkei, ist seit vielen Jahren das Tor für Geflüchtete aus dem Iran, Afghanistan, Pakistan und Bangladesch. 1997 eröffnete deshalb das UN-Flüchtlingswerk UNHCR ein Büro, weil die Türkei traditioneller Weise nur Geflüchtete aus Europa als solche anerkennt. Dieses Büro wurde 2018 geschlossen, nachdem die türkische Regierung die in ihr Land kommenden Geflüchtete auf Druck der EU selbst registrieren und versorgen wollte. Sie hat dafür von der EU auch eine große Summe Geld bekommen, um Geflüchtete nach internationalen Standards zu registrieren, zu versorgen, ein Anerkennungsverfahren durchzuführen und schließlich ihnen den erforderlichen Schutz zu geben. Weiterlesen

Abschiebungen nach Afghanistan: Ein schreiendes Unrecht

Aus dem Report "Gesundheitliche Folgen von Abschiebung". Grafik: IPPNW

Aus dem Report “Gesundheitliche Folgen von Abschiebung”. Grafik: IPPNW

Die Bundesregierung will weiterhin verzweifelte und angstvolle Menschen ins Kriegsland Afghanistan abschieben. Und das trotz massiver Bedenken der afghanischen Regierungsbehörden, die Deutschland um einen Abschiebestopp gebeten haben, weil sie für den Schutz der zurückgeschickten Menschen nicht mehr garantieren wollen. Wie Pro Asyl erfahren konnte, wird die afghanische Regierung durch den Botschafter Deutschlands bedrängt, die geplante Abschiebung zu akzeptieren. Am 23. Juli war schon bekannt geworden, dass der geheimgehaltene Lagebericht des Auswärtigen Amtes die Situation in Afghanistan anscheinend bewusst verharmlost. Offensichtlich geht es hier nur noch um Wahltaktik – das Leben der zu uns geflüchteten Menschen scheint für die Bundesregierung zweitrangig zu sein. Weiterlesen

Von der “Abwehr von Abschiebungen” zur “Abschiebeprävention” kommen

Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan, Berlin 2017. Foto: IPPNW

Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan, Berlin 2017. Foto: IPPNW

Unbemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit, die nur auf die aktuelle Pandemiesituation in Deutschland zum Mittelpunkt ihrer Berichterstattung abstellt, registrieren wir derzeit eine enorme Zunahme von Abschiebungen und Fällen der zwangsweisen Rückkehr von Menschen, die bei uns eigentlich Schutz suchen wollten. Darunter sind sehr viele Kranke, alte Menschen oder solche, die als besonders verletzlich gelten (Traumatisierte, Behinderte und andere). Die Methoden, um diese schutzwürdigen Menschen außer Landes zu schaffen, werden immer brutaler:

Eine alleinstehende kranke Mutter von drei Kindern wird aus der Klinik nachts von der Polizei geholt und ins Flugzeug nach Albanien gesetzt. Oder ein junger Mann holt sich nichtsahnend das Geld zu seinem Lebensunterhalt von seiner zuständigen Behörde und wird direkt von der Polizei verhaftet und für fünf Tage in ein Gefängnis gesteckt, von wo aus er in sein Herkunftsland zurückgeschickt wird, ohne Möglichkeit, sich von seiner Umgebung, insbesondere seiner Freundin, verabschieden zu können. Weiterlesen

Ärzt*innen im aufenthaltsrechtlichen Kontext

Abschiebung. Grafik: IPPNW

Abschiebung. Grafik: IPPNW

Grundsätzlich ist es Ziel eines jeden Arztes und einer jeden Ärztin, Menschen mit Belastungen bzw. Erkrankungen zu diagnostizieren, zu beraten und zu behandeln. Dazu gehört auch, in regelmäßigen Abständen den Behandlungsverlauf zu dokumentieren sowie in besonders kritischen sozialrechtlichen Situationen besondere Erkrankungs- bzw. Behandlungsumstände zur attestieren, um entwicklungs- und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu begünstigen und schädigende Umstände, die einer Genesung entgegenwirken, zu begrenzen.

Im aufenthaltsrechtlichen Verfahren ergibt sich jedoch in einer Vielzahl der Fälle ein umgekehrter Ablauf: Bevor sich Menschen mit schwierigen Verfolgungs-, Kriegs- und Fluchtgeschichten im Erstaufnahmekontext soweit stabilisieren konnten, dass sie ihrer psychischen Situation bewusst sind, ihre Behandlungsbedürftigkeit erkannt und sich im ärztlichen Gesundheits- und Versorgungssystem orientiert haben, fordert die derzeit übliche Geschwindigkeit der Asylanhörungen das schnelle Beibringen „aussagefähiger ärztlicher Atteste“. Das bringt Familien, Alleinreisende, aber auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete in die Verlegenheit, als Grund ihres ersten Arztbesuches die Notwendigkeit einer für das Bundesamt gültigen Gesundheitsbescheinigung zu benennen, die als existenzsichernd angesehen wird, und in ihrer Wichtigkeit nachvollziehbarerweise subjektiv erst einmal höher eingeschätzt wird, als eine vorübergehende durch Behandlung erzielte Entlastung von Leid und Schmerz. Weiterlesen